Häufig gestellte Fragen

Der Verein möchte allen Menschen in Hohen Neuendorf ein kostengünstige Plattform bieten, um bisher privat genutzte Erst- und Zweitwagen mit anderen zu teilen.
Unsere Arbeit erfolgt ausschließlich ehrenamtlich und der Verein soll keine Gewinne machen. Alle Einnahmen fließen in den Ausbau des Angebotes in Hohen Neuendorf und Oberhavel.

Wir wollen mit dem Carsharing unseren Beitrag zu Mobilitätswende leisten, indem wir jedem Einwohner und jeder Einwohnerin von Hohen Neuendorf eine Alternative zum Privatbesitz eines Autos anbieten.

Wir sind überzeugt, dass wir Hohen Neuendorf für alle Menschen lebenswerter machen können, wenn die verfügbaren Flächen gleichmäßiger und gerechter auf alle Verkehrsmittel verteilt werden.

Wir glauben, dass Fußgänger, Radfahrer, andere Verkehrsteilnehmer und der ÖPNV mehr Fläche brauchen, und daher langfristig der öffentliche Parkraum für PKWs verringert werden sollte.

Am 1. Januar 2021

Die Eintragung im Vereinsregister erfolgte am 30. Juni 2021

Es war von Anfang an klar, dass wir keine Gewinne machen wollen, sondern ehrenamtlich eine Basis schaffen wollen, auf der jeder Einwohner von Hohen Neuendorf auch seine eigenes Fahrzeug im Carsharing anbieten kann.

Wir waren Anfangs der Meinung, auch als gemeinnützig anerkannt werden zu können, was sich aber leider als unmöglich erwiesen hat, weil wir trotz Allem wirtschaftlich tätig sind und daher keine steuerlichen Vorteile gegenüber kommerziellen Carsharing-Anbietern genießen dürfen.

Wir verstehen uns trotzdem als gemeinnützig und planen nicht, Gewinne zu machen oder auszuschütten. Dies ist auch in unserer Satzung klar festgelegt.

Eine Vereinsgründung benötigt zunächst kein weiteres Grundkapital, wie das z.B. bei einer GmbH der Fall wäre.

Ja, es ist aktuell nur möglich als Vereinsmitglied unsere Fahrzeuge zu nutzen. Die einzige Ausnahme besteht für Nutzer von Stadtmobil Berlin, da hier eine Quernutzungsvereinbarung besteht.

Wir haben derzeit vier Elektrofahrzeuge und ein Dieselfahrzeug. Siehe Fahrzeuge.

Volkswagen eGolf
Renault Zoe

Siehe Fahrzeuge.

Der Preis setzt sich abhängig von der Größe des Fahrzeuges immer aus einer Stundenkomponente (zwischen 2 und 7 € pro Stunde) und einer Kilometer-Komponente (20 bis 35 Cent pro Kilometer) zusammen. Die genaueren Informationen finden Sie unter Tarife.

In jedem Fahrzeug liegt eine Lade- oder Tankkarte, die an den meisten Tankstellen oder Ladesäulen akzeptiert wird. Wir empfehlen die Nutzung der EnBW Mobility+ App um eine geeignete und freie Ladestation zu finden.

Der Treibstoff ist im Mietpreis (km-Preis) bereits enthalten.

In Ausnahmefällen (Karte wird nicht akzeptiert) kann das Tanken oder Laden vom Nutzer auch selbst bezahlt werden und das Geld wird dann später erstattet.

Nein, Elektrofahrzeuge müssen nicht vollgeladen zurückgegeben werden.

Allerdings sollen die Fahrzeuge bei der Rückgabe möglichst an die Ladesäule angeschlossen werden. Nähere Informationen finden Sie in der Auto- oder Standortbeschreibung.

Falls die Ladesäule belegt ist, kümmert sich der Autopate darum, dass das Fahrzeug schnellstmöglich wieder aufgeladen wird.

Bei der Reservierung der E-Fahrzeuge wird immer ein Zeitfenster für die Aufladung des Fahrzeuges nach der Rückgabe freigehalten und nicht vermietet.
Das macht den Carsharing-Betrieb mit Elektrofahrzeugen besonders kostenintensiv.
Bisher gibt es in Deutschland außer uns kein CarSharing-Angebot auf ausschließlicher Basis von Elektrofahrzeugen, das nicht massiv kommunal subventioniert wird.

Ideal für lange Strecken sind unser 9-Sitzer (Diesel) sowie unser Tesla Model 3. Mit etwas Vorplanung und etwas längeren Ladestops ist auch unsere Zoe in Borgsdorf dank CCS-Schnelladefähigkeit mit 50 kW für längere Fahrten geeignet.

Ja, für die Ladesäulen der Stadt Hohen Neuendorf hat die Stadt einen Ökostromtarif eingerichtet.

In den Elektrofahrzeugen liegen im Handschuhfach bundesweit gültige Ladekarten von EnBW mobility+
An allen EnBW mobility+ Ladestationen laden Sie mit 100% Ökostrom aus Wasserkraft!

Die Ladekarte ist auch mit vielen Ladesäulen anderer Betreiber kompatibel und ermöglicht Ihnen dort ebenfalls das Laden. An diesen Ladesäulen  besteht dann allerdings keine Garantie, dass es sich um Ökostrom-Tarife handelt. Achten Sie daher bitte vor Ort auf die Angaben der jeweiligen Betreiber. Wir streben als Verein an, dass die Elektrofahrzeuge möglichst immer mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Ein Autopate ist für die Fahrtüchtigkeit und die Pflege des Fahrzeugs zuständig.

Standplatz des Fahrzeugs ist meist vor der Haustüre oder in der Nähe des Paten-Wohnortes.

Aufgaben der Paten sind:

“Ein Auge” auf das Auto haben: Ist es fahrtüchtig, sind Reparaturen nötig etc.?

Scheibenwischwasser, Ölstand, Luftdruck, sowie ab und zu das Aussaugen und Waschen des Fahrzeugs (Autopaten-Checkliste).

Ansprechpartner für Probleme mit dem Patenauto

Kümmert sich um Reparaturen und Werkstatt-Termine

Organisiert den Reifenwechsel

Reifenwechsel, Service & Wartung, jährliche Hauptuntersuchung (TÜV), Reparaturen gehören nicht zwingend zu den Aufgaben der Autopaten, es wäre aber wünschenswert.

Die Schadenabwicklung gehört nicht zu den Aufgaben der Autopaten.

Bisher noch nicht, jedoch haben wir ein Vereinsmitglied, das einen Toyota Proace Van in den Verein einbringen könnte.

Langfristig streben wir auch einen oder mehrere Transporter in der Flotte an, die man z.B. für einen Umzug nutzen kann.

Dabei hängen wir aber auch davon ab, ob es in Hohen Neuendorf Gewerbetreibende gibt, die dem Verein beitreten und für eine Grundauslastung des Transporters Sorgen.

Falls es eine entsprechende Nachfrage geben sollte, würde der Verein auch in anderen Städten und Gemeinden in OHV aktiv werden.

Dazu müssten aber Vereinsmitglieder vor Ort als Autopaten zur Verfügung stehen und die jeweilige Organisation übernehmen.

Ja, Fahrzeuge können auch in Blöcken , z.B. täglich 9 – 17 Uhr gebucht und zu Sonderkonditionen genutzt werden.

Eine Carsharing-Nutzung am Abend und an den Wochenenden kann zur besseren Auslastung der Fahrzeuge beitragen.

Die Konditionen für Gewerbetreibende sind grundsätzlich frei verhandelbar.

Firmen und Gewerbetreibende können in unserem Carsharing-Verein ebenfalls Mitglied werden und eigene Bestands-Fahrzeuge in den Verein einbringen.

Ja, Fahrzeuge können auch von Vereinen genutzt werden und in festen Blöcken , z.B. an einem festen Wochentag oder an Wochenenden gebucht und zu Sonderkonditionen genutzt werden.

Eine Carsharing-Nutzung in den übrigen Zeiten kann zur besseren Auslastung der Fahrzeuge beitragen.

Die Konditionen für Vereine sind grundsätzlich frei verhandelbar.

Auch Vereine können in unserem Carsharing-Verein Mitglied werden und eigene Bestands-Fahrzeuge einbringen.

Die Fahrzeuge können ohne Alterbegrenzung ab dem 18. Lebensjahr genutzt werden.

Eine Nutzung im Rahmen des “begleiteten Fahrens” (ab 17) ist leider nicht möglich.

Es gibt keine Mindestzeit für den Besitz von Fahrerlaubnis bzw. Führerschein.

Ja, wir nutzen für die E-Fahrzeuge die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote).

Wir erhalten daraus pro Fahrzeug ca. 375 Euro pro Jahr.

Wir haben uns dafür entschieden, da Elektrofahrzeuge im Carsharing ohne Förderung nicht profitabel sind.

Die nicht abgerufenen THG-Quoten werden jedes Jahr von der Bundesregierung ohnehin an die Mineralölkonzerne verkauft (auf Basis der Zulassungs-Statistik), wir würden also durch den Verzicht auf das Geld aus der THG-Quote keine CO2-Emissionen einsparen. Daher halten wir es für besser, wenn wir das Geld für den Verein und den Aufbau des Carsharings in Hohen Neuendorf nutzen.

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Neue Frage stellen: E-Mail an info@carsharing-hohen-neuendorf.de