Häufig gestellte Fragen

Der Verein möchte allen Menschen in Hohen Neuendorf ein kostengünstige Plattform bieten, um bisher privat genutzte Erst- und Zweitwagen mit anderen zu teilen.
Unsere Arbeit erfolgt ausschließlich ehrenamtlich und der Verein soll keine Gewinne machen. Alle Einnahmen fließen in den Ausbau des Angebotes in Hohen Neuendorf und Oberhavel.

Wir wollen mit dem Carsharing unseren Beitrag zu Mobilitätswende leisten, indem wir jedem Einwohner und jeder Einwohnerin von Hohen Neuendorf eine Alternative zum Privatbesitz eines Autos anbieten.

Wir sind überzeugt, dass wir Hohen Neuendorf für alle Menschen lebenswerter machen können, wenn die verfügbaren Flächen gleichmäßiger und gerechter auf alle Verkehrsmittel verteilt werden.

Wir glauben, dass Fußgänger, Radfahrer, andere Verkehrsteilnehmer und der ÖPNV mehr Fläche brauchen, und daher langfristig der öffentliche Parkraum für PKWs verringert werden sollte.

Am 1. Januar 2021

Die Eintragung im Vereinsregister erfolgte am 30. Juni 2021

Es war von Anfang an klar, dass wir keine Gewinne machen wollen, sondern ehrenamtlich eine Basis schaffen wollen, auf der jeder Einwohner von Hohen Neuendorf auch seine eigenes Fahrzeug im Carsharing anbieten kann.

Wir waren Anfangs der Meinung, auch als gemeinnützig anerkannt werden zu können, was sich aber leider als unmöglich erwiesen hat, weil wir trotz Allem wirtschaftlich tätig sind und daher keine steuerlichen Vorteile gegenüber kommerziellen Carsharing-Anbietern genießen dürfen.

Wir verstehen uns trotzdem als gemeinnützig und planen nicht, Gewinne zu machen oder auszuschütten. Dies ist auch in unserer Satzung klar festgelegt.

Eine Vereinsgründung benötigt zunächst kein weiteres Grundkapital, wie das z.B. bei einer GmbH der Fall wäre.

https://anmeldung.flinkster.de/de/fahrzeuge-und-tarife

Einmalige Startkosten: 9 Euro

Als Bahncard-Inhaber*in: 0 Euro

Persönliche Daten inkl. Führerschein müssen eingegeben werden

Führerscheinprüfung erfolgt per Video-App

Zugang zu den Autos per App kostenlos

Zugang zu den Autos per RFID-Karte (einmalig 5 Euro)

Schufa-Prüfung (Bonität) obligatorisch

Nein, die Fahrzeuge sind für jeden Nutzer der Flinkster-Plattform in Deutschland nutzbar. Das ist für spontane und gelegentliche Nutzung auch die sinnvollste Lösung.

Will man die Fahrzeuge regelmäßig nutzen, kann es sinnvoller sein, einen Vielnutzer-Vertrag abzuschließen. Die Tarife sind dann ca. 2 Euro pro Stunde und 2 Cent pro Kilometer günstiger. Außerdem entfällt die Bonitätsprüfung (Schufa). Allerdings ist stattdessen eine Kaution erforderlich, die bei einer Kündigung vollständig zurückerstattet wird. Zusätzlich gibt es noch eine geringe Aufnahmegebühr. Ob es sich für Sie lohnen könnte, einen Vielnutzer-Vertrag abzuschließen, sollten Sie selbst ausrechnen. Eine Beispielrechnung finden Sie auch auf unserer Seite mit den Tarifen. Beachten Sie dazu bitte auch unsere Gebührenordnung.

Eine Mitgliedschaft im Verein ist nur sinnvoll, wenn man im Verein mitarbeiten möchte (z.B. Autopatenschaft) oder ein eigenes Bestands-Fahrzeug in den Verein einbringen und im Carsharing nutzen möchte.

Wir haben derzeit zwei Elektrofahrzeuge. Einen Volkswagen eGolf und einen Renault Zoe. Der eGolf steht am S-Bahnhof Hohen Neuendorf, der Renault Zoe am S-Bahnhof Borgsdorf. Siehe Fahrzeuge.

Volkswagen eGolf
Renault Zoe

Der eGolf steht am S-Bahnhof Hohen Neuendorf, der Renault Zoe am S-Bahnhof Borgsdorf. Siehe Fahrzeuge.

Standorte Übersicht
Standort S-Bahnhof Hohen Neuendorf
Standort S-Bahnhof Borgsdorf

Der Preis setzt sich abhängig von der Größe des Fahrzeuges immer aus einer Stundenkomponente (zwischen 2 und 7 € pro Stunde) und einer Kilometer-Komponente (20 bis 35 Cent pro Kilometer) zusammen. Die genaueren Informationen finden Sie unter Tarife.

In jedem Fahrzeug liegt eine Lade- oder Tankkarte, die an den meisten Tankstellen oder Ladesäulen akzeptiert wird.

Der Treibstoff ist im Mietpreis (km-Preis) bereits enthalten.

In Ausnahmefällen (Karte wird nicht akzeptiert) kann das Tanken oder Laden vom Nutzer auch selbst bezahlt werden und das Geld wird dann später erstattet.

Nein, Elektrofahrzeuge müssen nicht vollgeladen zurückgegeben werden.

Allerdings sollen die Fahrzeuge bei der Rückgabe möglichst an die städtische Ladesäule angeschlossen werden, die sich am Standplatz des Fahrzeuges befindet.

Da unser CarSharing-Verein von der Stadt keine Ladekarten erhält und diese auch nicht käuflich erwerben kann, muss jeder Nutzer die kostenlose „charge it easy“-App nutzen, um den kostenlosen Ladevorgang zu starten.

Falls die Ladesäule belegt ist, kann das Fahrzeug in der Nähe abgestellt werden und die Info wird von Ihnen in der Flinkster-App hinterlegt.
Ein Vereinsmitglied kümmert sich dann darum, dass das Fahrzeug schnellstmöglich wieder aufgeladen wird.

Bei der Reservierung der E-Fahrzeuge wird immer ein Zeitfenster für die Aufladung des Fahrzeuges nach der Rückgabe freigehalten und nicht vermietet.
Das macht den Carsharing-Betrieb mit Elektrofahrzeugen besonders kostenintensiv.
Bisher gibt es in Deutschland kein CarSharing-Angebot auf ausschließlicher Basis von Elektrofahrzeugen, das nicht massiv kommunal subventioniert wird.

Der Volkswagen eGolf in Hohen Neuendorf ist nicht für lange (Urlaubs-) Fahrten geeignet ist, da er über keine Schnelladefähigkeit verfügt. Er muss alle ca. 130 km für ca. 6 Stunden geladen werden. Der eGolf ist daher eher für eine Tages-Umkreis von 60 km geeignet bzw. für Tagestouren von maximal 120 km. Für längere Fahrten ist derzeit eher der Renault Zoe in Borgsdorf geeignet, da man diesen auch an Schnell-Ladesäulen laden kann. Aber auch beim Zoe müssen Ladepausen von 30 Minuten und mehr eingeplant werden.

Unsere bestehende Flotte ist daher derzeit noch eher für die regionale Mobilität geeignet.

Ja, für die Ladesäulen der Stadt Hohen Neuendorf hat die Stadt einen Ökostromtarif eingerichtet.

In den Elektrofahrzeugen liegen im Handschuhfach bundesweit gültige Ladekarten von EnBW mobility+
An allen EnBW mobility+ Ladestationen laden Sie mit 100% Ökostrom aus Wasserkraft!

Die Ladekarte ist auch mit vielen Ladesäulen anderer Betreiber kompatibel und ermöglicht Ihnen dort ebenfalls das Laden. An diesen Ladesäulen  besteht dann allerdings keine Garantie, dass es sich um Ökostrom-Tarife handelt. Achten Sie daher bitte vor Ort auf die Angaben der jeweiligen Betreiber. Wir streben als Verein an, dass die Elektrofahrzeuge möglichst immer mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Ein Autopate ist für die Fahrtüchtigkeit und die Pflege des Fahrzeugs zuständig.

Standplatz des Fahrzeugs ist meist vor der Haustüre oder in der Nähe des Paten-Wohnortes.

Aufgaben der Paten sind:

“Ein Auge” auf das Auto haben: Ist es fahrtüchtig, sind Reparaturen nötig etc.?

Scheibenwischwasser, Ölstand, Luftdruck, sowie ab und zu das Aussaugen und Waschen des Fahrzeugs (Autopaten-Checkliste).

Ansprechpartner für Probleme mit dem Patenauto

Kümmert sich um Reparaturen und Werkstatt-Termine

Organisiert den Reifenwechsel

Reifenwechsel, Service & Wartung, jährliche Hauptuntersuchung (TÜV), Reparaturen gehören nicht zwingend zu den Aufgaben der Autopaten, es wäre aber wünschenswert.

Die Schadenabwicklung gehört nicht zu den Aufgaben der Autopaten.

Bisher noch nicht, jedoch haben wir ein Vereinsmitglied, das einen Toyota Proace Van in den Verein einbringen könnte.

Langfristig streben wir auch einen oder mehrere Transporter in der Flotte an, die man z.B. für einen Umzug nutzen kann.

Dabei hängen wir aber auch davon ab, ob es in Hohen Neuendorf Gewerbetreibende gibt, die dem Verein beitreten und für eine Grundauslastung des Transporters Sorgen.

Falls es eine entsprechende Nachfrage geben sollte, würde der Verein auch in anderen Städten und Gemeinden in OHV aktiv werden.

Dazu müssten aber Vereinsmitglieder vor Ort als Autopaten zur Verfügung stehen und die jeweilige Organisation übernehmen.

Ja, Fahrzeuge können auch in Blöcken , z.B. täglich 9 – 17 Uhr gebucht und zu Sonderkonditionen genutzt werden.

Eine Carsharing-Nutzung am Abend und an den Wochenenden kann zur besseren Auslastung der Fahrzeuge beitragen.

Die Konditionen für Gewerbetreibende sind grundsätzlich frei verhandelbar.

Firmen und Gewerbetreibende können in unserem Carsharing-Verein ebenfalls Mitglied werden und eigene Bestands-Fahrzeuge in den Verein einbringen.

Ja, Fahrzeuge können auch von Vereinen genutzt werden und in festen Blöcken , z.B. an einem festen Wochentag oder an Wochenenden gebucht und zu Sonderkonditionen genutzt werden.

Eine Carsharing-Nutzung in den übrigen Zeiten kann zur besseren Auslastung der Fahrzeuge beitragen.

Die Konditionen für Vereine sind grundsätzlich frei verhandelbar.

Auch Vereine können in unserem Carsharing-Verein Mitglied werden und eigene Bestands-Fahrzeuge einbringen.

Die Fahrzeuge können ohne Alterbegrenzung ab dem 18. Lebensjahr genutzt werden.

Eine Nutzung im Rahmen des “begleiteten Fahrens” (ab 17) ist leider nicht möglich.

Es gibt keine Mindestzeit für den Besitz von Fahrerlaubnis bzw. Führerschein.

Ja, wir nutzen für die E-Fahrzeuge die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote).

Wir erhalten daraus pro Fahrzeug ca. 375 Euro pro Jahr.

Wir haben uns dafür entschieden, da Elektrofahrzeuge im Carsharing ohne Förderung nicht profitabel sind.

Die nicht abgerufenen THG-Quoten werden jedes Jahr von der Bundesregierung ohnehin an die Mineralölkonzerne verkauft (auf Basis der Zulassungs-Statistik), wir würden also durch den Verzicht auf das Geld aus der THG-Quote keine CO2-Emissionen einsparen. Daher halten wir es für besser, wenn wir das Geld für den Verein und den Aufbau des Carsharings in Hohen Neuendorf nutzen.

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Neue Frage stellen: E-Mail an info@carsharing-hohen-neuendorf.de